Abrechnungsdienstleister für AMBO

AMBO-Abrechnung gemäß § 301 SGB V

Der Hintergrund

Für bestimmte Leistungserbringer (Ambulanzen, Institute und andere Einrichtungen) wurde im Jahr 2012 ein neues Abrechnungsverfahren eingeführt. Diese - unten genannten - Einrichtungen müssen auf Basis der mit den Kostenträgern geschlossenen Verträge sämtliche Abrechnungsdaten gemäß § 301 SGB V elektronisch bei den jeweiligen Kostenträgern einreichen. Für diese Abrechnungsmodalität wurde ein besonderes Datenformat definiert (AMBO-Datensatz), über das die Abrechnung abgewickelt werden muss. Die Art der Abrechnung und der Datenaustausch mit den Datenannahmestellen (DAS) inklusive Datenformat sind gesetzlich detailliert geregelt worden.

Auf der Basis von § 301 Abs. 3 SGB V gemäß § 120 Abs. 3 SGB V haben der GKV-Spitzenverband und die deutsche Krankenhausgesellschaft das Verfahren definiert und dabei vereinbart, auf welche Einrichtungen die Direktabrechnung u.a. Anwendung findet:

Die technische Umsetzung der Schnittstelle ist in der Dokumentation des GKV-Spitzenverbandes geregelt.

Unser Service

ergosoft bietet hierzu verschiedene Dienstleistungen gemäß den oben genannten gesetzlichen Anforderungen an. Von der Umwandlung Ihrer Daten in einen AMBO-Datensatz über den Datentransfer bis zum Fehler-Management ist Ihre Abrechnung bei uns in guten Händen. Unsere Dienstleistungen werden unter Service detailliert beschrieben.

Übrigens: Der Abrechnungsservice ist unabhängig von der eingesetzten Ambulanz- oder Praxisverwaltungssoftware (PVS). Jede KBV-zugelassene PVS kann zur Erfassung der Abrechnungsdaten (weiter)verwendet werden und dient somit als Datenbasis für die Erzeugung des AMBO-Datensatzes.

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